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Das Parlament verschläft, der Abhörschlumpf handelt

Durch andauernde Berieselung auf Twitter, bin ich auf diesen Woz-Artikel gestossen.

Darin wird erklärt, dass der Woz vertrauliche Dokumente vorliegen, welche die eigentlich geheimen Pläne der Schweizer Behörden offenlegen, ab 1. August allen Providern vorzuschreiben, Echtzeitüberwachen des Internetverkehrs zu ermöglichen. Also die Möglichkeit zu schaffen, dass man alles, was einer im Internet tut live mithören/mitsehen/mitlesen könnte. Das Ganze soll auf Basis des „Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (Büpf) und der dazugehörigen „Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (Vüpf) stattfinden und in Form einer „IP-Richtlinie“ erlassen werden.

Problematik:
An einer solchen Echtzeitüberwachung gibt es mehrere Probleme:
Zum einen weckt sie (wie alle Überwachungsmassnahmen) Interessen von Lobbyverbänden: Beispielsweise argumentiert ein Sprecher des Schweizerischen Interessenverbands der Musikindustrie (im letzten Abschnitt dieses 20minuten-Artikels) zuerst mit Kinderpornographie und Rassismus, deutet aber schon im nächsten Satz an, dass man mit diesen Mittel doch auch gut gegen Internetpiraterie vorgehen könnte.

Zum andern werden wahrscheinlich mehr höchst private Daten mitgeloggt, welche mit dem Strafverfahren nichts zu tun haben, als relevante, da sich besonders in jungen Bevölkerungsschichten mittlerweile die ganze Kommunikation/Information im internet abspielt.
Und zum Dritten fühlt sich der Bürger, je mehr er überwacht wird, auch demnach, was zu einer Anpassung an die Durchschnittsgesellschaft führen könnte. (siehe dieses Video)

Rechtslage:
Wie die Woz richtig zitiert, steht im Büpf, dass die Anbieterinnen „den Fernmeldeverkehr der überwachten Person soweit möglich in Echtzeit“ liefern müssen. Es ist aber umstritten, ob man den ganzen Internetverkehr einfach unter Fernmeldeverkehr abstempeln kann. Dazu ist mir beim Lesen des Gesetzes und der Verordnung folgendes aufgefallen:

Der Gesetzgeber unterscheidet am Anfang des Büpf zwischen „Postdienstleistungen“, „Fernmeldedienstleistungen“ und „Internet-Anbieterinnen“. Dummerweise hat er dann aber keine separaten Bestimmungen für Internet-Anbieterinnen erlassen. So gibt es einen Abschnitt betreffend Postverkehr und einen betreffend Fernmeldeverkehr, aber keinen betreffend Internetverkehr. Genau an diesem Punkt springt dann die Vüpf ein, die einen Abschnitt zum Internetverkehr enthält. Ebendieser legitimiert die aktuellen Pläne unserer Regierung, das Internet in Echtzeit abhören zu können.
Und hier bin ich mit Avongunten einer Meinung; das Problem ist, dass das Parlament damals ein solches Gesetz verabschiedet hat, dass dem Bundesrat einen so grossen Spielraum in der Gestaltung der Vüpf lässt und sich gleich Null mit dem Internet befasst. Man kann also nur darauf hoffen, dass das Parlament sich möglichst bald an eine Überarbeitung des Büpf macht und seinen Fehler korrigiert.

Übrigens: Die Bedingungen, dass überhaupt eine Überwachung irgendeiner Art durchgeführt werden darf, sind in Art. 3 Büpf festgehalten. Es muss ein begründeter Verdacht auf eine der in Art. 3 genannten Straftatbestände bestehen. Netterweise hat Kim hier aus den vielen Paragraphen eine fast komplette Liste dieser Straftatbestände herausgeschrieben (es fehlen die Straftatbestände des Militärgesetzes und des Atomgesetzes).
Weiterhin muss die Überwachung immer verhältnismässig zur jeweiligen strafbaren Handlung sein, was natürlich auslegungsbedürftig ist.
Zudem muss immer eine richterliche Behörde die Überwachung genehmigen und die Genehmigung auch begründen. Die Überwachung ist zu befristen und, nach Beendigung, dem Überwachten mitzuteilen.

SchlussEndeFertig:
Zum Schluss möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass das Schweizer Pendant zur Zensuraula nun wohl endgültig der Abhörschlupf ist. Mit ihrer Unbekümmertheit zum biometrischen Pass und mit dieser aktuellen Massnahme hat sich Eveline Widmer-Schlumpf diesen Namen verdient. Danke ihr Blogger und Twitterer.

Zensursula auch in der Schweiz

stopIn Deutschland wird seit Monaten aktiv über Internetsperren diskutiert. In der Schweiz habe wir solche schon seit längerem. Technisch funktioniert dies so, dass eine Behörde eine Liste mit bösen rsp. vermeintlich bösen Webseiten ausarbeitet und die an die jeweiligen Internetprovider(z.B.: Cabelcom oder Swisscom) weitergibt und diese auf ihren DNS-Servern diese Seiten nicht mehr auflösen, sondern die jeweiligen Nutzer auf einen staatlichen Server mit dieser Stopp-Seite weiterleiten.

Ich halte diese Sperrlisten für Mist. Es wird argumentiert, dass das Internet nicht rechtsfrei sei und man aktiv gegen zB. Anbieter von dokumentiertem Kindsmissbrauch und ähnliches vorgehen will. Nun sind diese Sperren aber nur ein Vorhang, den man vor diese Inhalte hängt, die jeder, auch nur ganz am Rand Technik-Interessierte, umgehen kann. Damit schafft man genau diesen rechtsfreien Raum hinter diesen Sperren, den man eigentlich nicht haben wollte. Zudem wäre es viel sinnvoller, wenn man die entsprechenden Seiten schon kennt, gegen deren Anbieter vorzugehen. Zudem werden diese Internetsperren von der Öffentlichkeit verborgen gehalten und sind so ein grosses Missbrauchspotential. In andern Staaten, in welchen diese Listen existieren, wurden auch schon mal Gegner dieser Sperrungen oder andere politische Meinungen gesperrt und da dies alles heimlich geschieht ist es auch sehr mühsam überhaupt herauszufinden, dass man gesperrt wurde, geschweige denn dagegen vorzugehen. Weiterhin schützt das Sperren von so genannter Kinderpornographie keine Kinder vor Missbrauch, sondern sorgt nur dafür, dass er nicht dokumentiert wird.
In Deutschland wurde zu diesem ganzen Thema schon viel mehr argumentiert und diskutiert; darum empfehle ich sich mal dort auf den jeweiligen Blogs umzusehen. Scusiblog berichtet beispielsweise immer wieder über dieses Thema, und teilweise auch über die Schweizer Sperrliste. Einen sehr guten Überblick bietet auch Chaosradio Express Nr 124.

Dass es in der Schweiz gleich Null Gegenwehr gegen solche Internet-Zensur gibt, ist nicht weiter verwunderlich.

Dafür gibt es meiner Meinung nach 2 Hauptgründe:

  • Das Missbrauchspotential besteht zwar in der Schweiz auch, aber da bei uns, durch die Konkordanz, eigentlich immer alle (relevanten) Politströmungen in die Regierung eingebunden sind, wird wohl auch bei dieser Sperrliste sorgfältiger gearbeitet, als in Ländern in denen ein Konkurrenzsystem besteht.
  • In der Schweiz sind wir mit dieser Sperrlist zwar in der Entwicklung weit vor Deutschland, aber bei uns ist die Stimmung im Bezug auf das Internet nicht so aufgeheizt wie in andern Ländern. Bei uns gibt es weder Vorratsdatensicherung noch extreme Videoüberwachung und, dass der Biometrische Pass durchkam war auch eher Glück als eine wirklich strake politische Mehrheit.

Man darf also feststellen, dass in der Schweiz die Situation nicht so bedenklich ist,als in andern Ländern. Trotzdem bleibt ein wachsames Auge auf die politische Entwicklung zu richten und aufmerksam die Diskussion zu verfolgen.