Das Parlament verschläft, der Abhörschlumpf handelt

Durch andauernde Berieselung auf Twitter, bin ich auf diesen Woz-Artikel gestossen.

Darin wird erklärt, dass der Woz vertrauliche Dokumente vorliegen, welche die eigentlich geheimen Pläne der Schweizer Behörden offenlegen, ab 1. August allen Providern vorzuschreiben, Echtzeitüberwachen des Internetverkehrs zu ermöglichen. Also die Möglichkeit zu schaffen, dass man alles, was einer im Internet tut live mithören/mitsehen/mitlesen könnte. Das Ganze soll auf Basis des „Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (Büpf) und der dazugehörigen „Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (Vüpf) stattfinden und in Form einer „IP-Richtlinie“ erlassen werden.

Problematik:
An einer solchen Echtzeitüberwachung gibt es mehrere Probleme:
Zum einen weckt sie (wie alle Überwachungsmassnahmen) Interessen von Lobbyverbänden: Beispielsweise argumentiert ein Sprecher des Schweizerischen Interessenverbands der Musikindustrie (im letzten Abschnitt dieses 20minuten-Artikels) zuerst mit Kinderpornographie und Rassismus, deutet aber schon im nächsten Satz an, dass man mit diesen Mittel doch auch gut gegen Internetpiraterie vorgehen könnte.

Zum andern werden wahrscheinlich mehr höchst private Daten mitgeloggt, welche mit dem Strafverfahren nichts zu tun haben, als relevante, da sich besonders in jungen Bevölkerungsschichten mittlerweile die ganze Kommunikation/Information im internet abspielt.
Und zum Dritten fühlt sich der Bürger, je mehr er überwacht wird, auch demnach, was zu einer Anpassung an die Durchschnittsgesellschaft führen könnte. (siehe dieses Video)

Rechtslage:
Wie die Woz richtig zitiert, steht im Büpf, dass die Anbieterinnen „den Fernmeldeverkehr der überwachten Person soweit möglich in Echtzeit“ liefern müssen. Es ist aber umstritten, ob man den ganzen Internetverkehr einfach unter Fernmeldeverkehr abstempeln kann. Dazu ist mir beim Lesen des Gesetzes und der Verordnung folgendes aufgefallen:

Der Gesetzgeber unterscheidet am Anfang des Büpf zwischen „Postdienstleistungen“, „Fernmeldedienstleistungen“ und „Internet-Anbieterinnen“. Dummerweise hat er dann aber keine separaten Bestimmungen für Internet-Anbieterinnen erlassen. So gibt es einen Abschnitt betreffend Postverkehr und einen betreffend Fernmeldeverkehr, aber keinen betreffend Internetverkehr. Genau an diesem Punkt springt dann die Vüpf ein, die einen Abschnitt zum Internetverkehr enthält. Ebendieser legitimiert die aktuellen Pläne unserer Regierung, das Internet in Echtzeit abhören zu können.
Und hier bin ich mit Avongunten einer Meinung; das Problem ist, dass das Parlament damals ein solches Gesetz verabschiedet hat, dass dem Bundesrat einen so grossen Spielraum in der Gestaltung der Vüpf lässt und sich gleich Null mit dem Internet befasst. Man kann also nur darauf hoffen, dass das Parlament sich möglichst bald an eine Überarbeitung des Büpf macht und seinen Fehler korrigiert.

Übrigens: Die Bedingungen, dass überhaupt eine Überwachung irgendeiner Art durchgeführt werden darf, sind in Art. 3 Büpf festgehalten. Es muss ein begründeter Verdacht auf eine der in Art. 3 genannten Straftatbestände bestehen. Netterweise hat Kim hier aus den vielen Paragraphen eine fast komplette Liste dieser Straftatbestände herausgeschrieben (es fehlen die Straftatbestände des Militärgesetzes und des Atomgesetzes).
Weiterhin muss die Überwachung immer verhältnismässig zur jeweiligen strafbaren Handlung sein, was natürlich auslegungsbedürftig ist.
Zudem muss immer eine richterliche Behörde die Überwachung genehmigen und die Genehmigung auch begründen. Die Überwachung ist zu befristen und, nach Beendigung, dem Überwachten mitzuteilen.

SchlussEndeFertig:
Zum Schluss möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass das Schweizer Pendant zur Zensuraula nun wohl endgültig der Abhörschlupf ist. Mit ihrer Unbekümmertheit zum biometrischen Pass und mit dieser aktuellen Massnahme hat sich Eveline Widmer-Schlumpf diesen Namen verdient. Danke ihr Blogger und Twitterer.

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